Elternausschuss
Ein wichtiges Bindungsglied zwischen den Familien und den pädagogischen Fachkräften ist der Elternausschuss, der jedes Jahr im Oktober neu gewählt wird.
Die Aufgaben und Pflichten des Elternausschusses sind im Kindertagesstättengesetz genau festgeschrieben. Der Elternausschuss hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte in beratender Funktion zu unterstützen, Ansprechpartner für die Angehörigen des Kindes zu sein und die Mitarbeiter bei verschiedenen Aktivitäten zu unterstützen. Gleichzeitigt hat der Elternausschuss auch die Aufgabe die pädagogische Arbeit der Einrichtung zu den Familien zu transportieren.
Elternausschuss 2023/2024
- Cindy Morgenschweis (1. Vorsitzende)
- Linda Bernatzki (2. Vorsitzende)
- Dominik Bernatzki (Schriftführer)
- Johannes Hartnack (Beisitzer)
KiTa-Beirat
Mit Inkrafttreten des KiTa-Zukunftsgesetzes am 1. Juli 2021 wurde in Rheinland-Pfalz erstmalig ein KiTa-Beirat eingeführt.
Im Sinne einer „Verantwortungsgemeinschaft“ sieht der KiTa-Beirat die Vernetzung aller Handelnden im Kita-System vor:
- Trägervertreter
- KiTa-Leitung
- pädagogische Fachkräfte
- Elternvertreter
- Fachkraft für Kinderperspektiven
Laut §7 des KiTaG beschließt der Beirat Empfehlungen unter Berücksichtigung der im Alltag gewonnenen Perspektiven der Kinder in grundsätzlichen Angelegenheiten, die die strukturellen Grundlagen der Erziehungs-, Bildungs-, und Betreuungsarbeit einer Tageseinrichtung betreffen.
Der KiTa-Beirat ist somit für Themen zuständig, die die KiTa als Ganzes betreffen im Hinblick auf dauerhafte Veränderungen der Inhalte und Formen der Erziehungsarbeit und dauerhafte Änderungen der Angebotsstruktur der Tagesstätte.
Zielsetzung ist:
- die Partizipation aller an der Gestaltung der KiTa Beteiligten zu stärken
- das gegenseitige Verständnis für die jeweiligen Standpunkte zu intensivieren
- die kinderrechtebasierte Qualitätsentwicklung voranzubringen
- eine konsensuale Empfehlung zu beschließen.
Während Träger, KiTa-Leitung, pädagogische Fachkräfte und Eltern im KiTa-Beirat ein prozentual festgelegtes Stimmrecht haben, ist die Fachkraft für Kinderperspektiven beratend zuständig. In unserer Einrichtung übernimmt dieses Amt die, von den Kindern gewählte, Fachkraft. Ihre Einschätzungen zu den Bedürfnissen und Anliegen der Kinder stützt sie auf Alltagsbeobachtungen, den kollegialen Austausch, die Kinderkonferenzen und des wieder Einführens des Kinderparlaments.
Die Sitzungen des Beirates sollen mindestens einmal jährlich stattfinden oder auf Antrag von 30 v.H. seiner Stimmanteile.
Die Amtszeit beträgt ein Jahr und beginnt am 01. Dezember eines jeden Jahres.
Über jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, das jeder teilnehmenden Gruppe in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt wird.
Quelle: Handreichung zum KiTa-Beirat des Ministeriums für Bildung,
Rheinland-Pfalz